Autoglas-Service im Kreis Euskirchen
Schon ein winziger Stein, der vom vorausfahrenden Fahrzeug hochgeschleudert wird und auf die Windschutzscheibe trifft, kann durch die Wucht des Aufpralls nicht unerheblichen Schaden verursachen.
Oft ist der Krater, welcher durch die hohe Aufprallgeschwindigkeit entsteht nicht gleich zu erkennen. Weitere Ursachen können Vandalismus, Unfälle und auch spontaner Glasbruch sein.
Da die Scheibe zum Großteil Temperaturschwankungen, Erschütterungen und vielen weiteren Einflüssen ausgesetzt ist, kann sich der Schaden immer weiter ausdehnen und ehe man sich versieht,
zieht sich ein Riss über die komplette Scheibe. Daher ist es ratsam den Schaden im Kreis Euskirchen von uns als Autoglas-Service Anbieter begutachten und diesen möglichst
zeitnah fachmännisch beheben zu lassen.
Wir als Autoglaser im Kreis Euskirchen bieten die Wahl zwischen reparieren und austauschen an.
Wann ist eine Reparatur möglich?
Voraussetzung ist, dass der Schaden sich an der Windschutzscheibe und nur an der Scheibenaußenfläche befindet. Die darunter befindliche Kunststoffzwischenfolie und die Innenscheibe dürfen
keine Schäden aufweisen. Ebenfalls sollte die Beschädigung nicht weniger als zehn Zentimeter vom Rand entfernt sein und die Größe darf maximal bis zu einem Durchmesser einer zwei Euro Münze
betragen. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist, dass der Schaden nicht im Fernsichtfeld des Fahrers liegt.
Wann ist ein Austausch der Scheibe nötig?
Ein Austausch durch unseren Autoglas-Service im Kreis Euskirchen ist empfehlenswert, wenn die beschädigte Stelle sich im Sichtfeld des Fahrers befindet und die Risse eine
Länge von mehr als 2,5 cm aufweisen.
Das Fahrerfernsichtfeld definiert sich über eine Breite von 29 Zentimetern ausgehend von der Mitte des Lenkrades. In der Höhe ist das definierte Sichtfeld durch das Scheibenwischerfeld begrenzt.
Ein Austausch findet ebenfalls statt, wenn sich der Schaden auf der Heckscheibe oder den Seitenscheiben befindet.
Wer zahlt die Kosten?
Im Normalfall werden bei einer Reparatur durch uns die Kosten bei Teil- oder Vollkaskoversicherten von der Versicherung übernommen und hat keinen Einfluss auf den
Schadenfreiheitsrabatt. Hier entfällt die Selbstbeteiligung.
Bei einem Scheibenaustausch trägt der Versicherte nur die Kosten in Höhe der Selbstbeteiligung.
Sollen wir die Reparatur oder den Austausch direkt an Sie als Selbstzahler abrechnen, so ist bei einem Austausch der Scheibe die Höhe der Kosten von dem Fahrzeugmodell abhängig und der Technik,
welche in der Scheibe enthalten ist.
Bei einem Autoglas-Service Anbieter wie uns kann nicht nur die Scheibe im Kreis Euskirchen repariert oder ausgetauscht werden, wir bieten auch die Möglichkeit einer Scheibentönung an.
Sei es wegen der Optik des Fahrzeuges oder um die Blendung und Sonneneinstrahlung zu reduzieren. Viele entscheiden sich auch für eine Tönung aus Gründen des Sichtschutzes. Die gängigsten
Farbvarianten sind Grautöne oder Schwarz.